(1) Über die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde (oberste Landesbehörde).
(2) Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis zu einem von der obersten Landesbehörde zu bestimmenden Zeitpunkt einzureichen. Der Antrag kann ...